Zur Voraussetzung von Art. 34 Abs. 4 Bst. c RPV, wonach der Betrieb für eine Bewilligung nach Art. 16a Abs. 1 RPG voraussichtlich längerfristig bestehen müssen kann, finden sich in der Beurteilung des LANAT (Fachberichte vom 27. Juli 2020 und vom 12. Mai 2021 sowie Stellungnahme vom 25. Mai 2022) gar keine Ausführungen. Diese Voraussetzung wird daher von der Fachbehörde nach Einreichen eines vollständigen Betriebskonzepts (vgl. oben) noch zu prüfen und – sollte die Voraussetzung erfüllt sein – nachvollziehbar zu begründen sein.