Der Neubau darf nicht überdimensioniert sein, was nur der Fall ist, wenn die darin vorgesehene Lager- und Abstellfläche nicht ganz oder teilweise beim Betriebszentrum vorhanden ist bzw. realisiert werden kann. Erst in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts wird das LANAT sowie das AGR die Frage der objektiven Notwendigkeit des geplanten Anbaus vollständig überprüfen können.