34 Abs. 4 Bst. a RPV) ungenügend geklärt. Das AGR stützte sich diesbezüglich in seiner Verfügung vom 20. August 2021 vollumfänglich auf die Ausführungen des LANAT im Fachbericht vom 12. Mai 2021. Darin führte das LANAT aus, dass neben den 389 m2 in der Remise Nr. P.________ zurzeit kein weiterer Einstellraum für den Betrieb bestehe. Gemäss FAT-Bericht Nr. 590 erreiche der Betrieb den objektiven Bedarf an Einstell- und Lagerraum nicht; dieser steige mit den zusätzlichen 13.5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zusätzlich an.