Betriebsvoranschlag, künftiger Bedarf an Einstell- und Lagerräumlichkeiten usw.) zu enthalten. Andererseits muss das Betriebskonzept auch detaillierte Angaben zum bestehenden nichtlandwirtschaftlichen Lohnunternehmen enthalten (Grösse, Umsatz/Gewinn, Umfang der dafür eingesetzten Arbeitskräfte/Arbeitsstunden, Umfang der dafür beanspruchten Maschinen/Fahrzeuge und Räumlichkeiten, künftiger Umfang / Ausbaupläne, Betriebszeiten usw.), damit eine klare Abgrenzung zwischen der landwirtschaftlichen und der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit gemacht werden kann und so die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 16a RPG auf der einen und von Art. 24b Abs. 1 RPG auf der anderen Seite möglich ist.