Ein solches fehlt in den vorinstanzlichen Akten, weshalb der Beschwerdegegner aufzufordern ist, dieses einzureichen. Dieses Betriebskonzept hat einerseits die Betriebsangaben zum Ist-Zustand des landwirtschaftlichen Betriebs des Beschwerdegegners (Art und Grösse der Bewirtschaftung, landwirtschaftliches Einkommen der letzten Jahre, eingesetzte Arbeitskräfte/Arbeitsstunden, Maschinen- und Fahrzeugbestand, vorhandene Einstell- und Lagerräumlichkeiten und deren Nutzung, usw.) sowie Angaben zum künftigen Betrieb und zum längerfristigen Bestand (allfällige Änderungen der Ausrichtung, Investitionsbedarf, Finanzierung, voraussichtlicher landwirtschaftlicher Ertrag der nächsten Jahre,