2022 Teil der amtlichen, von der Vorinstanz eingereichten Akten. Diese (sowie allfällige weitere) entscheidrelevanten Unterlagen müssen von der Gemeinde zwingend in die amtlichen Akten aufgenommen werden, denn nur so kann einerseits das Akteneinsichtsrecht vollständig gewährt werden (allenfalls unter teilweiser Anonymisierung, vgl. oben) und anderseits der nochmals zu fällende Entscheid in einem allfälligen neuerlichen Rechtsmittelverfahren überprüft werden.