b) Was das vom Beschwerdegegner eingereichte Baugesuch für den Anbau eines Geräteraums an die bestehende Remise anbelangt, so erweist sich dieses ebenfalls als mangelhaft, da die Umschreibung des Bauvorhabens unvollständig ist. So beabsichtigt der Beschwerdegegner gemäss dem eingereichten Umgebungsgestaltungsplan neben dem neuen 8 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1). 5/16 BVD 110/2022/66