Damit ist auch diese (nachträglich bewilligte) lohnunternehmerische Tätigkeit Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens und ist bei der Beurteilung der besonderen Betroffenheit der Beschwerdeführenden miteinzubeziehen. Durch die Erhöhung der Raufutterproduktion und die erweiterten Lagerflächen scheint es nicht ausgeschlossen, dass auch die 7 BGer 1C_124/2016 vom 7. Juli 2016 E. 3.3.1. 4/16 BVD 110/2022/66