Mit dem strittigen Vorhaben wird der Einstell- und Lagerraum des Landwirtschaftsbetriebs des Beschwerdegegners deutlich vergrössert. Dieses Bedürfnis steht gemäss LANAT, Fachstelle Boden, im Zusammenhang mit der Zupacht von zusätzlichen 13.5 ha Pachtland ab 2023, welche eine Erweiterung der Raufutterproduktion ermöglicht (vgl. Fachbericht Zonenkonformität und Bodenschutz vom 12. Mai 2021). Der Beschwerdegegner führt gemäss diesem Fachbericht neben der eigenen, landwirtschaftlichen Tätigkeit auch ein zonenfremdes Lohnunternehmen, in dem er landwirtschaftliche Transporte und Arbeiten wie Mähe- und Pressarbeiten für Dritte durchführt und ausserdem mit Raufutter handelt.