Die Beschwerdeführenden führen zur Legitimation dieser Personen in der Beschwerde aus, die Liegenschaften an der T.________strasse und am A.________ würden an einem Hang mit direkter Sicht auf das Arbeitsgelände des Lohnunternehmens liegen. Zwischen den betroffenen Liegenschaften und dem Arbeitsgelände befänden sich keine Hindernisse, welche die Immissionen verhindern könnten. Die Bewohnerinnen und Bewohner des B.________ seien aufgrund der Lärm- und Lichtimmissionen, die von der tiefer liegenden Landwirtschaftsparzelle Grossaffoltern Grundbuchblatt Nr. W.