2/16 BVD 110/2022/66 Stellung. Mit Beschwerdeantwort vom 23. Mai 2022 beantragt der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das LANAT, Fachstelle Boden, äusserte sich mit Stellungnahme vom 25. Mai 2022. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen