3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 9. Mai 2022 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 20. Mai 2022 stellt die Gemeinde ebenfalls den Antrag auf Abweisung der Beschwerde. Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, nahm mit Schreiben vom 19. Mai 2022 zu den umstrittenen Punkten in ihrem Fachbereich 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700). 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).