«1. Die Baubewilligung der Einwohnergemeinde Grossaffoltern vom 21. März 2022 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. 1a. Eventualiter sei die Baubewilligung der Einwohnergemeinde Grossaffoltern vom 21. März 2022 aufzuheben und zur Neubeurteilung zurückzuweisen 1b. Subeventualiter sei die Baubewilligung mit Bedingungen und Auflagen zu ergänzen. 2. Die Verfügung des AGR vom 20. August 2021 sei aufzuheben. 3. Verfahrensantrag: Den Beschwerdeführenden sei die Einsicht in sämtliche Verfahrensakten zu gewähren.»