Das AGR verfügte dabei verschiedene Auflagen. Gestützt auf diese Verfügung erteilte die Gemeinde Grossaffoltern mit Gesamtentscheid vom 21. März 2022 die Baubewilligung unter Verfügung verschiedener weiterer Auflagen. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 20. April 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen die folgenden Anträge: