Zudem sind sie der Ansicht, dass die extrem kurze «Antennenlänge» von wenigen Millimetern dafür sorge, «dass die Mobilfunkstrahlung selbst durch kleinste leitende Moleküle in Flora und Fauna resonant und somit um mehrere Potenzen verstärkt empfangen werden kann». Die Beschwerdeführenden stellen sich auf den Standpunkt, bei der Installation solcher gefährlichen Anlagen müsse zwingend ein Schutzkonzept, unter anderem mit Ausweichzonen, unbürokratischen Versicherungsleistungen und Opferhilfe, vorgelegt werden. Auch meinen sie, der Bau der strittigen Anlage setze zwingend eine Zustimmung der betroffenen Personen, zumindest derjenigen im Einspracheperimeter, voraus.