a) Die Beschwerdeführenden bestreiten die Aussage der Beschwerdegegnerin, wonach gemäss dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand mit 5G keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen einhergingen. Sie verweisen darauf, dass 5G als Militärtechnologie entwickelt worden sei. Zudem sind sie der Ansicht, dass die extrem kurze «Antennenlänge» von wenigen Millimetern dafür sorge, «dass die Mobilfunkstrahlung selbst durch kleinste leitende Moleküle in Flora und Fauna resonant und somit um mehrere Potenzen verstärkt empfangen werden kann».