Parameter denkbar ungünstigsten Einstellung (volle Leistung, maximaler Neigungswinkel) ausgewiesen. Die Berechnungen zeigen, dass die Anlage den Immissionsgrenzwert am höchstbelasteten OKA bloss zu knapp 52 Prozent ausschöpft. Auch hält die Anlage den Anlagegrenzwert von 5 V/m an den drei höchstbelasteten OMEN ein. Eine Kontrolle des BAKOM hat zudem gezeigt, dass die Beschwerdegegnerin die automatische 25 Vgl. pag. 35 der Vorakten des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental. 26 Vgl. pag. 41 ff. der Vorakten des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental. 27 Vgl. Stellungnahme des AUE vom 5. Oktober 2021, pag. 201 der Vorakten des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-