f) Die umstrittene Mobilfunkanlage muss so erstellt und betrieben werden, dass die in Anhang 1 und 2 festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte eingehalten sind. In seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2022 kam das AUE zum Schluss, dass die Anlage die Immissionsund Anlagegrenzwerte einhält. Die Einschätzung des AUE ist schlüssig; darauf kann abgestellt werden. Im Standortdatenblatt vom 26. April 2021 (Revision 1.44) sind der höchstausgelastete Ort für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sowie die höchstausgelasteten OMEN unter Annahme der gemäss beantragten Parameter denkbar ungünstigsten Einstellung (volle Leistung, maximaler Neigungswinkel) ausgewiesen.