Auch kritisieren die Beschwerdeführenden, weil die Antennendiagramme wegen fehlender Herstellerangaben nicht nachprüfbar seien, könne deren Korrektheit nicht nachgewiesen werden. Sie rügen, die Vorinstanz sei ihrer Bitte um Einholung «vollständiger Datenblätter» zu Unrecht nicht nachgekommen. Sie verlangen, dass die Angaben von unabhängigen Fachleuten geprüft und alle einstellbaren Betriebszustände der Antenne tabellarisch festgehalten und öffentlich gemacht werden.