d) Schliesslich bringen die Beschwerdeführenden nichts Neues und nicht ansatzweise etwas Konkretes vor, was auf mangelnde Unparteilichkeit des AUE als fachkundige, kantonale Behörde im Bereich des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen schliessen lässt. Der Verweis der Beschwerdeführenden auf die Webseite des Vereins Gigaherz ändert daran nichts. In der Stellungnahme vom 24. Mai 2022 gelangte das AUE zusammengefasst zum Schluss, dass die Anlage nach seiner Beurteilung die Bestimmungen der NISV vollständig erfülle und diese mit Auflagen bewilligungsfähig sei.