b) Die Beschwerdeführenden rügen, ein Augenschein vor Ort habe ergeben, dass die 5G- Antennen angeblich bereits vor einiger Zeit illegal unterhalb der GSM-Strahler angebaut worden seien. Trotz Aufforderung habe das Regierungsstatthalteramt dieses Vergehen der Beschwerdegegnerin nicht geahndet. Als Beleg verweisen die Beschwerdeführenden auf die Übersichtskarte des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM), in welcher die Standorte der Basisstationen für den Mobilfunk verzeichnet sind.