814.710). 2/12 BVD 110/2022/65 Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, ohne einen Antrag zu stellen, auf seine Ausführungen im angefochtenen Gesamtentscheid sowie auf die Vorakten. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen