4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde und dem Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental die Vorakten ein. In der Stellungnahme vom 2. Mai 2022 schliesst das AGR auf Abweisung der Beschwerde und verweist auf seine Ausführungen in der Verfügung vom 20. Juli 2021. Die Gemeinde Därstetten teilte mit Schreiben vom 9. Mai 2022 mit, sie verzichtete auf eine Stellungnahme. In der Stellungnahme vom 24. Mai 2022 hielt das AUE fest, das Vorhaben erfülle die Bestimmungen der NISV5 und sei mit Auflagen bewilligungsfähig.