Zudem vertreten sie die Meinung, eine Sendeanlage mit einer Sendeleistung von rund 5000 Watt müsse als erhebliche «Strahlvorrichtung» angesehen werden, die viele mögliche Schädigungen verursachen könne. Weiter sind sie der Meinung, das Bauchgesuch verstosse gegen zahlreiche Bestimmungen der Bundesverfassung. Schliesslich beantragen sie die Inkraftsetzung eines allgemeinen Moratoriums für 5G-Antennengesuche und die Sistierung des Verfahrens, bis erhärtete und unzweifelhafte wissenschaftliche Daten zur 5G-Technologie vorgewiesen werden könnten und entsprechende Bundesgerichtsurteile vorlägen.