3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 20. April 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie machen unter anderem geltend, die geplanten 5G-Antennen seien bereits gebaut worden. In der Sache kritisieren die Beschwerdeführenden, das Baugesuch sei mangelhaft dokumentiert. Sie verlangen, dessen Richtigkeit müsse durch unabhängige und kritische Fachleute geprüft werden. Zudem vertreten sie die Meinung, eine Sendeanlage mit einer Sendeleistung von rund 5000 Watt müsse als erhebliche «Strahlvorrichtung» angesehen werden, die viele mögliche Schädigungen verursachen könne.