2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 20. Juli 2021 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für den geplanten Umbau die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG3 für das Bauen ausserhalb des Baugebiets. Auch die Gemeinde beantragte im Amtsbericht vom 10. August 2021, dem Vorhaben sei die Baubewilligung zu erteilen. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 18. August 2021 aus, die geplante Mobilfunk- Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen. Der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten.