Vorgesehen ist, den bestehenden Antennenmast durch einen neuen Mast zu ersetzen und diesen um einen Meter zu erhöhen. Der geplante Antennenmast durchbricht das südseitige Satteldach und ragt 4.65 m über den Dachfirst des bestehenden Gebäudes hinaus. 1/12 BVD 110/2022/65