1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 17. Juni 2021 bei der Gemeinde Därstetten ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Därstetten Grundbuchblatt Nr. H.________. Mit Schreiben vom 23. Juni 2021 leitete die Gemeinde Därstetten das Baugesuch zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental zur Behandlung weiter. Die Anlage ist in ein bestehendes Gebäude (A.________ Nr. 283F) integriert. Vorgesehen ist, den bestehenden Antennenmast durch einen neuen Mast zu ersetzen und diesen um einen Meter zu erhöhen.