Die Sichtweiten in der Kurve blieben in seinen auf dem «Umgebungsplan mit Schleppkurve vom 9. September 2021, Mst. 1:200» eingefügten Empfehlungen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit zudem unerwähnt. Es ist damit eine rechtsgenügliche Festlegung der gegebenen Verkehrssicherheit trotz Unterschreitung des Strassenabstandes bis auf 1,5 m durch das Gebäude festzustellen. Dass die Gemeindestrasse sodann auch als Schulweg fungiert, vermag an der Verkehrssicherheit durch die Unterschreitung des Strassenabstands des vorliegenden Bauvorhabens entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers nichts zu ändern. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang letztlich, dass auch ohne Gebäude an dieser