1:200 vom 6. Mai 2021» vorhanden.26 Diesem von der Baubewilligungsbehörde nicht gestempelten Plan ist zu entnehmen, dass mit dem Strassenabstand des Gebäudes von 1,5 m die Sichtweite für ein Fahrzeug von Norden herkommen sogar 32,15 m beträgt. Bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sind die vorhandenen Sichtweiten in der Kurve ausreichend, um allfällige Kreuzungsmanöver von maximal breiten Fahrzeugen in der Kurve zu vermeiden. Die Bedenken des Beschwerdeführers bezüglich des Kreuzens von zwei Lastwagen sind demnach unbegründet.