Allfällige Kreuzungssituationen in der Kurve selber von zwei Lastwagen sind gestützt auf die vorhandenen Sichtweiten ohne weiteres vermeidbar. Durch die Verkleinerung des Gebäudes und den minimalen Strassenabstand von 1,5 m ist die Sichtweiten in die Kurve hinein von Süden genügend weit. Zwar ist diese Sichtweite im von der Baubewilligungsbehörde gestempelten Umgebungsplan vom 12. Januar 2022 nicht vermasst, jedoch lässt sich mittels einfacher Messung eine Sichtweite – gemessen 1,5 m vom rechten Fahrbahnrand in die Mitte der Fahrbahn hin – von mindestens 20 m (konservativ gemessen) feststellen. In den Vorakten ist zudem ein Plan «Sichtberme, Mst. 1:200 vom 6. Mai 2021» vorhanden.26