Die Teilnahme eines Gemeindevertreters in der Begleitgruppe des Workshopverfahrens vermag nicht den Anschein einer Befangenheit zu begründen. Sodann entspricht es einer seriösen Finanzplanung, wenn mutmasslich zu erzielende Erlöse aus Liegenschaftsverkäufen im Gemeindebudget aufgenommen werden, was vorliegend unter Vorbehalt des «Verkaufs wie geplant» geschehen ist.