Andererseits lässt ein Blick auf den Situationsplan erkennen, dass die Bauparzelle mit vorliegendem Bauprojekt mitnichten maximal ausgenutzt wird. Es kann exemplarisch auf das Volumen des Vorhabens aus dem Jahr 2013 verwiesen werden, welches die Parzelle trotz Einhaltung des Strassenabstandes merklich höher ausgenutzt hätte.