Die Setzung und Ausrichtung des Baukörpers sei im Verhältnis zur umgebenden Bebauung und zum Verlauf der Hinterdorfstrasse präziser zu definieren.21 Mit anderen Worten verlangte die Begleitgruppe vom Projektverfasser eine bessere Einordnung des Baukörpers in die Umgebung für eine gute Gesamtwirkung des Bauvorhabens sowie gestützt auf den Ortsbildschutz die Setzung des Gebäudes nahe zur Strasse in Unterschreitung des Strassenabstandes. Dass das Projekt im Jahr 2013, welches den Strassenabstand einhielt, vom Berner Heimatschutz als mit dem Ortsbild verträglich eingestuft worden war, vermag an der Erkenntnis aus dem jüngeren Workshopverfahren nichts zu ändern.