c) Mit vorliegendem Bauvorhaben soll die seit längerer Zeit bestehende Lücke auf der Bauparzelle geschlossen werden. Das Bauprojekt wurde im Rahmen eines Workshopverfahrens unter Beteiligung einer Begleitgruppe – bestehend aus zwei Architekten, einer Landschaftsarchitektin, einer Vertretung der Gemeinde selber und ihrem Ortsplaner sowie einer Vertretung der kantonalen Denkmalpflege20 – erarbeitet. Festzuhalten ist, dass die vom Beschwerdeführer erwähnten Varianten mit Einhaltung des Strassenabstandes von der Begleitgruppe im Workshopverfahren mit dem Hinweis auf die Stellung des ursprünglichen Gebäudes im Strassenabstand und die Umgebung im A.________ verworfen wurden.