5/13 BVD 110/2022/63 alte Gebäude 1991 [recte 1995]17 abgerissen.18 Art. 25 Abs. 2 GBR bestimmt für solche Fälle: «[...] Beim Wiederaufbau eines Gebäudes sind in der Regel das Volumen, die Proportionen sowie die Stellung des entfernten Gebäudes zu übernehmen. Diese Regelung geht dem Strassenabstand vor. Neubauten sind sorgfältig in die bestehende Situation zu integrieren.»