Die Gemeinde macht geltend, die Projektänderung mit dem neuen Strassenabstand von minimal 1,5 m sei gestützt auf die Einschätzung des Verkehrsplaners vom Gemeinderat so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit verlangt und dann von der Bauherrschaft umgesetzt worden. Weitergehend verweist die Gemeinde auf das vorinstanzliche Verfahren und den Gesamtbauentscheid vom 15. März 2022, welcher ihre Meinung widerspiegle.