Das Gebäude würde die Sichtweite für die Zu- bzw. Wegfahrt vom Grundstück nicht beschränken. Der beigezogene Verkehrsplaner habe das Bauvorhaben geprüft, worauf mittels Projektänderung das Gebäude verkürzt worden sei, sodass der Abstand zur Parzellengrenze an der nordwestlichen Gebäudeecke neu 1,5 m anstelle von 0,5 m betrage. Weiter befinde sich das Gebäude auf der nachbarlichen Parzelle Siselen Grundbuchblatt Nr. R.________ direkt an der Strasse. Ein allfälliges Trottoir im A.___