Ebenfalls habe das im Jahr 2013 von einem anderen Projektverfasser erstellte Projekt den ordentlichen Strassenabstand eingehalten und sei im damaligen Verfahren ausdrücklich vom Berner Heimatschutz wie auch der Kantonalen Denkmalpflege als gut befunden worden. Diesem Projekt sei mit Entscheid vom 14. Mai 2014 von der damaligen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; heutige BVD) wegen ungenügender Sicht beim Strassenanschluss und zu kleiner Fläche der Kinderspielplätze der Bauabschlag erteilt worden.16 Dies zeige, dass die Setzung des Gebäudes im Strassenabstand keinesfalls zwingend sei. Der Ortsbildschutz sei somit lediglich vorgeschoben.