Ebenfalls in den Strassenabstand hinein reicht das 0,6 m hohe Mäuerchen, welches das Bauvorhaben auf der nordöstlichen Seite gegenüber der Gemeindestrasse abgrenzt. Dieses unterschreitet den Strassenabstand von 3,6 m um 3,1 m und hält damit lediglich einen Strassenabstand von 0,5 m ein. Weiter befinden sich beim Bauvorhaben zwei Parkplätze im Strassenabstand. Parkplatz 1 ist als Behindertenparkplatz ausgewiesen und kommt bis zu 1,4 m an die Gemeindestrasse hin zu liegen. Parkplatz 7 ist als Besucherparkplatz bezeichnet, liegt südwestlich des Gebäudes parallel zur Gemeindestrasse und hält minimal einen Strassenabstand von 0,5 m ein.8