Er ist damit formell und materiell beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Generelles zum Bauvorhaben und zur Unterschreitung des Strassenabstands a) Die Bauparzelle liegt im A.________ von Siselen unmittelbar an der Gemeindestrasse. Diese umringt das Grundstück mit einer Rechtskurve zur Hälfte, mithin liegt die Bauparzelle im Kurveninnenbereich. Es ist unbestritten, dass für das Bauvorhaben gegenüber der 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion