1/13 BVD 110/2022/63 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 12. April 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 15. März 2022 und die Erteilung des Bauabschlags für das Bauvorhaben. Er macht geltend, die Verkehrssicherheit sei durch das Bauvorhaben nicht gewährleistet und der Sachverhalt diesbezüglich ungenügend abgeklärt worden.