1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 12. November 2020 bei der Gemeinde Siselen ein Baugesuch für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Holzbauweise auf der Parzelle Siselen Grundbuchblatt Nr. I.________1 (A.________ 10, 2577 Siselen) ein. Die Parzelle liegt in der Kernzone K im Ortsbildschutzgebiet und in der Baugruppe A (Siselen, Dorf) des Bauinventars des Kantons Bern. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen auch der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 15. März 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Baubewilligung. 1 Nachfolgend Bauparzelle.