Die Bauherrschaft muss sich auf den ihren Plänen behaften lassen. Plant die Bauherrschaft ein Bauvorhaben, das sich nach den bewilligten Plänen nicht realisieren lässt, trägt sie das Risiko, dass die erforderlichen Änderungen nachträglich nicht bewilligt werden können. c) Gemäss dem Projektplan Schnitt C-C, revidiert am 19. Januar 2022, beträgt die Raumhöhe im Erdgeschoss des Altbaus 2,12 m, im Obergeschoss 2,15 m und im Dachgeschoss an der höchsten (schmalen) Stelle 2,73 m. Laut Angaben auf dem Formular des energietechnischen Nachweises ist eine Bodenheizung geplant.20 Es ist daher noch zu klären, ob und inwiefern sich damit die Raumhöhe weiter reduziert. 6. Rückweisung