b) Eine Projektänderung ersetzt im Umfang der Änderungen jeweils das frühere Bauvorhaben. Das überholte Bauprojekt steht nicht mehr zur Disposition. Zu beurteilen sind somit nur die Pläne gemäss der Projektänderung vom 24. Januar 2022. Ob diese beim Altbau gegenüber früheren Projektvarianten andere Flächenangaben enthalten, ist nicht relevant. Die Angaben müssen jedoch zutreffen. Es ist Sache der Bauherrschaft, vollständige und widerspruchsfreie Angaben und Pläne einzureichen. Die Bauherrschaft muss sich auf den ihren Plänen behaften lassen.