a) Die Beschwerdeführer 2 und 3 rügen Planfehler und widersprüchliche Flächenangaben beim Altbau. Zudem machen sie geltend, die bereits unterschrittene Raumhöhe würde bei der Ausführung des Bauvorhabens noch weiter reduziert. Bei den Decken und Böden im Altbau sei ein Bodenaufbau von 20 cm nicht realistisch, wenn zusätzlich Leitungen und eine Bodenheizung eingebaut würden. Der Regierungsstatthalter sei bei seinem Amtsbericht zur Ausnahme betreffend Raumhöhen von falschen Voraussetzungen ausgegangen.