Die Bodenfläche der Zimmer reduzierte sich von 14,01 m2 auf 12,81 m2, was nicht mehr der SIA Norm 500:2009 an hindernisfreies Bauen entspricht; diese setzt für ein Schlafzimmer eine Mindestfläche von 14 m2 voraus (SIA Norm 500:2009 Ziff. 10.4). Die Gemeinde holte von der Procap keinen Fachbericht zur Projektänderung ein, obwohl dies angesichts der geänderten Raumgrössen erforderlich gewesen wäre. Der Fachbericht der Procap bildet daher keine zureichende Grundlage für die Baubewilligung. Die Unterschreitung der Raumgrösse im Neubau würde eine Ausnahme von Art. 85 BauV erfordern, was jedoch besondere Verhältnisse voraussetzt. 4. Verfahrensrechtliche Rügen