d) Der Beschwerdegegner reichte am 24. Januar 2022 jedoch eine Projektänderung ein. Diese beinhaltet den Verzicht auf das Auskragen der Nordfassade beim geplanten Neubau, damit die Nordfassade des Neubaus bündig mit der Nordfassade des Altbaus verläuft. Die Projektänderung wirkt sich nicht auf den Altbau aus, wohl aber auf den Neubau, dessen Fläche damit leicht reduziert wurde. Die nordseitig angeordneten Räume beider Wohnungen wurden kleiner, namentlich die Badezimmer und das jeweilige (Schlaf-)Zimmer. Die Bodenfläche der Zimmer reduzierte sich von 14,01 m2 auf 12,81 m2, was nicht mehr der SIA Norm 500:2009 an hindernisfreies Bauen entspricht;