Als Auflagen verfügte sie beim neuen Anbau, dass bei den Küchen ein Abstand von 1,20 m zwischen der Küchenzeile und der Kochinsel geplant und ausgeführt werden müsse. Für die Anpassbarkeit der Küche müssten Leerrohre oder vorbereitete Anschlüsse erstellt werden, wenn Kochherd und Spüle nicht in derselben Front angeordnet seien. Wenn Parkplätze erstellt würden, müsse ein rollstuhlgerechtes Parkfeld angeboten werden. Die Grösse der Badezimmer im Neubau und deren Raumabmessungen beurteilte die Procap als «soweit in den Plänen ersichtlich i.O.». Nach Ansicht der Fachbehörde waren somit die Raumgrössen im Altbau «tolerierbar» und der Neubau mit Auflagen bewilligungsfähig.