c) Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern Procap beurteilte das Bauvorhaben mit Fachbericht vom 8. November 2021. Sie hielt fest, die Erfüllung der Anforderungen seien beim Altbau teilweise nicht möglich. Die Unterschreitung der Normvorgabe bei den Schlafzimmern und bei den Badezimmern im Altbau («Bestand») könne ausnahmsweise toleriert werden. Die Wohnung im Erdgeschoss Ost des Altbaus könne im Bedarfsfall über eine mobile oder feste Rampe erschlossen werden. Als Auflagen verfügte sie beim neuen Anbau, dass bei den Küchen ein Abstand von 1,20 m zwischen der Küchenzeile und der Kochinsel geplant und ausgeführt werden müsse.